Mittwoch, 4. Februar 2015

Zertifizierung nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz

Auf Grund einer Gesetzesänderung im verganenen Jahr müssen alle Hundetrainer eine Genehmigung vom Veterinäramt beantragen, um weiter als Trainer tätig sein zu dürfen.

Für diese Genehmigung muss man unter Anderem eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen. Sowohl Petra Renk als auch Helga Fischer haben diese Prüfungen bestanden und bekamen somit die Erlaubnis, weiter als Hundetrainer tätig zu sein.

 

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